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Der A- Schein

Für die Motorradausbildung sind vom Gesetz 8 Theoriestunden, sowie
12 Fahrstunden vorgeschrieben.

A-Schein für „Spätberufene“

Seit April 2006 ist es für B-Führerscheinbesitzer noch einfacher geworden, den A-Führerschein
nachzumachen, denn:

• Es entfällt das Lernen von allgemeinen Prüfungsfragen (immerhin 3000 Fragen), die nichts mit dem Motorrad zu tun haben.
• Die Computerprüfung besteht für „Späteinsteiger“ nur noch aus 10 motorradspezifischen (von 238 möglichen) Fragen mit zusätzlich vertiefenden Fragen.
• Die praktische Ausbildung umfasst nach wie vor 12 Unterrichtseinheiten. Die Dauer des Theorie-Kurses beläuft sich auf 8 Unterrichtseinheiten.

Der Amtsweg:
• Geburtsurkunde oder amtl. Lichtbildausweis  (Heiratsurkunde bei Namensänderung)
• 1 Passfoto 35 x 45mm
• Ärztliches Gutachten von einem befugten Arzt deiner Wahl (Liste der Ärzte liegt in der Fahrschule auf)
• Meldezettel

Umfang der Lenkberechtigung der Klasse A nach dem Führerscheingesetz:

Motorräder und Motorräder mit Beiwagen sowie
Kraftfahrzeuge mit drei oder vier Rädern (z.B. Trikes, Quads) deren Eigenmasse nicht mehr als 400 kg beträgt.

Die Vorstufe A beschränkt die Lenkberechtigung für die Klasse A auf das Lenken von Leichtmotorrädern mit einer maximalen Leistung von 25 kW zusätzlich gilt 0,16 kW pro kg Eigengewicht. Die Vorstufe A gilt für alle, die das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ist auf 2 Jahre befristet.

Natürlich darfst du mit dem A-Schein oder/und B-Schein auch Mopeds und Microcars lenken.

Was man alles mit dem "B- Schein" lenken darf, auch Motorräder (max 125 ccm2)

1.Kraftwagen (mehrspuriges KFZ mit mindestens vier Rädern) mit nicht mehr als acht  Plätzen exkl. dem Lenkplatz und mit einer höchsten  zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
2. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (z.B. Trikes)
3. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm²
und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn

• du seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse „B“ bist
• dich nicht in einer Probezeit befindest
• und 6 Fahrstunden mit einem derartigen Motorrad bei uns absolviert hast.
• Mit einer Bestätigung von uns, trägt dir die Behörde den Code 111 in den Führerschein ein.
Das Positive an der Ausbildung ist, dass du weder eine Computerprüfung noch eine Lenkerprüfung benötigst!

Außer in Österreich darfst Du mit dem Code 111 in Luxenburg und in Italien cruisen!