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 L 17- Ausbildungsfahrt
...... warum also bis 18 warten?!

Der Sinn der "L 17" Ausbildung ist es, so viel wie möglich an Fahrpraxis (mind. 3000 km) für deine Verkehrssinnbildung zu sammeln, damit du dich im Straßenverkehr sicher, vorschriftsmäßig und umweltbewusst fortbewegen kannst.

Der Gesetzgeber hat auch hier Normen aufgestellt, wie diese Ausbildung abzulaufen hat.
Wir wollen dich darüber informieren:

1. 32 Unterrichtseinheiten Theorie

2. 12 Fahrstunden (basierend auf dem Lehrplan des Fachverbandes der Fahrschulen: Überprüfung des KFZ`s, Vorbereitung, Vorschulung, Grundschulung und Hauptschulung). Bei den letzten 2 Fahrstunden sollte(n) ein oder beide Begleiter mitfahren um euch auf die 3000 zu fahrenden km optimal vorzubereiten.

3. Nun erhältst du von uns eine Bestätigung über deine absolvierten Module und die Behörde kann dir und deinen Eltern die Bewilligung für die Ausbildungsfahrten ausstellen.

4. Während den 3000 zu fahrenden km ist ein Fahrtenprotokoll wahrheitsgetreu zu führen und vom jeweiligen Begleiter und von dir zu unterschreiben. (Bitte immer zu den folgenden Fahrstunden mitbringen).

Nach 1000 gefahrenen km melde dich bitte bei uns, damit wir gemeinsam mit dir und deinem Begleiter eine "begleitende Schulung", Ausbildungsfahrt mit eurem Auto und individuellem Gespräch absolvieren.
Themen: Geschwindigkeit, Blicktechnik, deine bisherigen persönlichen Erfahrungen, Analysen von Gefahrenschwerpunkten, Konsequenzen, Erkenntnissen und Vorsätzen.

Nach mindestens 2 Wochen und den zweiten tausend von dir zurückgelegten km ersuchen wir euch wieder gemeinsam mit uns eine Ausbildungsfahrt mit individuellem Gespräch zu absolvieren.
Themen diesmal: Partnerkunde, Gefahrenlehre, deine bisherigen persönlichen Erfahrungen, Analysen von Gefahrenschwerpunkten, Konsequenzen, Erkenntnissen und Vorsätzen.

Nach weiteren mind. 2 Wochen und den dritten tausend von dir gefahrenen km ersuchen wir dich (Begleiter muss nicht mehr dabei sein), nun zur letzten Ausbildungsfahrt, welche mit dem Fahrschulauto stattfindet, zu uns zu kommen. Es erwarten dich eine Prüfungsvorbereitung und Autobahnfahrt mit individuellem Gespräch.
Themenschwerpunkte diesmal: Beeinträchtigung beim Lenken von KFZ, Analyse von Gefahrenschwerpunkten, Konsequenzen und Vorsätzen.

5. Jetzt hast du den aufwändigen Teil hinter dich gebracht, wir werden dich jetzt für die bevorstehende Computerprüfung vorbereiten. (ca. 6 Theoriestunden) Die Computerprüfung darfst du laut Gesetz erst mit deinem 17. Geburtstag und nach den dritten tausend gefahrenen km inkl. der 3 absolvierten begleitenden Schulungen ablegen.

Nach bestandener Computerprüfung geht's dann zur Lenkprüfung. Termine erhältst du im Büro.

Wenn du bei der 1. PC-Prüfung alle Fragen richtig beantwortest, schenken wir dir eine zusätzlicheFahrstunde! (im Wert von € 50.-)

Und das gilt für dich und deinen Begleiter:

Es dürfen max. 2 Personen die Ausbildungsfahrt mit dir durchführen. Wenn diese nicht erziehungsberechtigt sind,  muss eine Zustimmungserklärung vom Erziehungsberechtigten der Behörde vorgewiesen werden.

• Dein Begleiter muss seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen, und in den vorangehenden letzten 3 Jahren auch tatsächlich diese Kraftfahrzeuge gelenkt haben und

• in den die letzten 3 Jahren keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Gesetze begangen haben.

• Dein Begleiter darf für die Ausbildungsfahrten KEIN Entgelt annehmen.

• Er muss während der Ausbildungsfahrt neben dir sitzen, seinen Führerschein und den Bewilligungsbescheid mitführen und darf genauso wie du selbst, nicht mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt des Blutes aufweisen
("also praktisch genau - nix!")

Dein Begleiter hat darauf zu achten,
- dass du die Verkehrsvorschriften genau beachtest,
- dass er dich nicht in Verkehrsverhältnisse bringt, denen du nicht gewachsen bist,
- dass er rechtzeitig auf deine Fahrweise Einfluss nimmt um Unfälle zu vermeiden und
- dass dein Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß verwendet wird.

Für dich selbst gilt:

- max. 0,1 Promille Blutalkoholgehalt
- Ausbildungsbeginn ab deinem 16. Geburtstag
- Die erforderliche geistige und körperliche Reife wird von deinen Erziehungsberechtigten, die gesundheitliche Eignung vom Arzt überprüft.
- Während der Ausbildungsfahrten ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

DU DARFST AUCH JETZT SCHON DIE AUSBILDUNG FÜR DEN A - SCHEIN ABSOLVIEREN!

Das heißt du machst bei deiner Computerprüfung gleich die A spez. Fragen mit.
Du ersparst dir also so das doppelte Lernen. Die praktische Prüfung darfst du erst ab deinem 18. Geburtstag ablegen. (Bei den Prüfungen bitte Lichtbildausweis nicht vergessen!)

Das Ausbildungsfahrzeug (max. 2 Autos mögl.):

• ist vorne und hinten mit den "L 17" Taferln mit den Aufschriften "Ausbildungsfahrt" zu kennzeichnen.
Das Verwenden dieser Tafeln bei anderen Fahrten als Ausbildungsfahrten ist verboten.

• muss ein gültiges Pickerl aufweisen und in der 2. Sitzreihe mind. 1 Türe aufweisen.

• bitte unbedingt (schriftlich) die Versicherungsgesellschaft verständigen
und schriftlich die Ausbildungsfahrten für das versicherte KFZ bestätigen lassen!

Diese vorgezogene Lenkberechtigung wird in folgenen Ländern anerkannt:

England, Nordirland, Dänemark sowie Deutschland

Das Gesetz sieht auch einen Entzug der Bewilligung vor z.B.:

• bei mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt des Blutes

• Dein Begleiter wurde wegen eines rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr, welches gefährliche Verhältnisse herbeigeführt hat, bestraft.

Nach Erhalt der Lenkberechtigung musst du noch zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining mit psychologischem Gruppengespräch, sowie im Zeitraum vom 6. bis 12. Monat eine Perfektionsfahrt bei uns absolvieren. Der Gesetzgeber sieht dies vor, um die Unfallstatistik zu senken. Weiteres gilt für dich die Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr!

Das ganze Fahrschulteam wünscht dir viel Freude und Erfolg bei deiner Ausbildung!