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MOPED 

Seit dem 1. September 2009 gelten neue einheitliche Regeln für den Erwerb des Mopedausweises.

Egal ob du ein Moped, Microcar, Quad oder ein Invalidenkraftfahrzeug lenken willst, für jedes dieser Fahrzeuge kann ein Mopedausweis zu den gleichen Bedingungen erworben werden.

Mit der Ausbildung kannst du bereits mit 14 ½ beginnen - der Ausweis wird aber frühestens mit Vollendung des 15. Lebensjahres (also zum 15. Geburtstag) ausgestellt.

Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, brauchst du eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern.

Die Ausbildung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

• 6 Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Theoriekurs und Theorieprüfung
• 6 Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Praxistraining und Nachweis der
ausreichenden Fahrzeugbeherrschung
• 2 Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Praxisschulung im Verkehr


Zur Anmeldung benötigst du:

Amtlichen Lichtbildausweis
Passfoto
Einwilligungserklärung der Eltern (wenn du noch nicht 16. bist) 

Achtung - Übergangsbestimmung
 Wer glaubhaft machen kann, (schriftliche Erklärung des Antragstellers) dass er vor dem 1. September 2009 zulässigerweise ein Moped gelenkt hat, ohne einen Mopedausweis zu besitzen (d.h. weil du z.B. älter als 24 Jahre warst) erhält einen Ausweis für Motorfahrräder und/oder Invalidenfahrzeuge ohne weitere Voraussetzungen.

Diese Übergangsregelung endet allerdings mit 1. September 2011.

Während der zweijährigen Übergangsfrist zum erleichterten Ausweiserwerb ist das Lenken von Motorfahrrädern nicht zulässig, solange der Ausweis nicht ausgestellt wurde.

Nach diesem Zeitpunkt muss die jeweilige Ausbildung und Prüfung komplett absolviert werden!