Information

A1/A2/A Schein

a-scheinDer A1 Schein 

Mindestalter 16 Jahre (Beginn frühestens mit 15 1/2 Jahren)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg,

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW

6 UE theoretische (an 1 Tag) sowie 14 UE praktische Ausbildung, Computer- sowie Lenkprüfung sind vom Gesetz vorgeschrieben

Der A2 Schein

Mindestalter 18 Jahre (Beginn frühestens mit 17 1/2 Jahren/Ausnahme: L17 16 Jahre)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.

6 UE  theoretische (an 1 Tag) sowie 14 UE praktische Ausbildung, Computer- sowie Lenkprüfung sind vom Gesetz vorgeschrieben

Wenn man von A1 zu A2, oder von A2 zu A wechseln will (in eine höhere Führerscheinklasse) gilt:  Entweder eine 7 stündige Schulung (lt. Gesetz 3 Stunden am Übungsplatz und 4 Stunden im Strassenverkehr) bei uns, oder eine amtliche Lenkprüfung auf einem Motorrad der höheren Klasse. Frühest möglicher Umstieg in eine höhere Führerscheinklasse, ist nach 2 Jahre Führerschein-Besitz möglich.

Der A Schein (ohne Leistungseinschränkung)

Mindestalter 24 Jahre (Beginn frühestens 23 1/2 Jahre) oder wie zuvor erwähnt als stufenweiser Zugang.

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge

6 UE theoretische (an 1 Tag) sowie 14 UE praktische Ausbildung, Computer- sowie Lenkprüfung sind vom Gesetz vorgeschrieben

Der A Schein 39+

seit  März 2015 sieht der Gesetzgeber ab dem vollendetem 39. Lebensjahr  6 UE theoretische  (an 1 Tag) sowie 16 UE  praktische Ausbildung , sowie Computer- und Lenkprüfung vor.

Mehrphasenausbildung

Es muss zwischen dem 2. bis 12. Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung ein Fahrsicherheitstraining absolviert werden und  verpflichtend eine Perfektionsfahrt (2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining) bei uns in der Fahrschule. Die Frist zur Absolvierung liegt innerhalb von 14 Monaten.

Für deine Anmeldung benötigen wir:

  • Geburtsurkunde oder amtl. Lichtbildausweis  (Heiratsurkunde bei Namensänderung)
  • 1 Passfoto 35 x 45mm

wenn schon vorhanden:

  • Ärztliches Gutachten von einem befugten Arzt deiner Wahl (Liste der Ärzte liegt in der Fahrschule auf)
  • Meldezettel

Natürlich darfst du mit dem A-Schein oder/und B-Schein auch Mopeds und Microcars lenken.

ACHTUNG! Lt. KDV §§64b Abs.7a müssen Ausbildungsteile (Theorie und Fahrstunden) komplett wiederholt werden, wenn sie länger als 18 Monate zurück liegen und die Führerscheinausbildung nicht abgeschlossen ist. Das Arztgutachten ist ab Ausstellungsdatum auch nur 18 Monate gültig und muss dann verlängert werden.

Motorräder bis max. 125 ccm2 Code 111 (die Ausbildung des Code 111 kann nur mehr für den A1-Schein angerechnet werden) dürfen auch mit dem B-Schein gelenkt werden wenn:

  • du seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse „B“ bist
  • dich nicht in einer Probezeit befindest
  • und 6 Fahrstunden mit einem derartigen Motorrad bei uns absolviert hast (Achte bitte auf die verschiedenen Ausbildungsvarianten in der Preisliste!)
  • Mit einer Bestätigung von uns, trägt dir die Behörde den Code 111 in den Führerschein ein. Das Positive an der Ausbildung ist, dass du weder eine Computerprüfung noch eine Lenkerprüfung benötigst!