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B-Schein

B-Schein

Was die Ausbildung alles beinhaltet, wir wollen dich darüber informieren!

Dein Führerschein ist unser Ziel! Frühester Beginn mit 17 1/2 Jahren!b-schein

Wir wollen gemeinsam mit dir deine Verkehrssinnbildung so gestalten, dass du dich im Straßenverkehr sicher, vorschriftsmäßig und umweltbewusst fortbewegst.
 

Kurse und Fahrstunden

Je nach dem wie du Zeit hast, kannst du den Abendkurs, oder Intensivkurs (immer während den Schulferien) besuchen. 32 Theoriestunden sind dafür vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dein Einstieg ist jederzeit möglich! Die Fahrstunden (18 UE bei Vollausbildung) sind ebenfalls vom Gesetzgeber genau normiert. Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt laut KdV §64 b 50 min.
 
 

Shuttle Dienst

Sollte es dir nicht möglich sein, zu deiner Fahrstunde zur Fahrschule zu kommen, holen wir dich nach telefonischer Voranmeldung (am Tag vor deiner Fahrstunde) gerne ab und bringen dich auch wieder zurück!
 

Prüfungsgarantie

wenn du 2x hintereinander die Vorprüfung am PC positiv absolvierst, (sowohl im Grundwissen als auch im klassenspezifischen Teil über 90%) erhältst du von uns eine Prüfungsgarantie – d.h. solltest du die Computerprüfung nicht schaffen, wird dir seitens der Fahrschule für den nächsten Antritt nichts verrechnet.

Computer- und Lenkprüfung

Die Computerprüfung kannst du bereits mit 17 1/2 Jahren (innerhalb von 18 Monaten muss die praktische Prüfung erfolgreich absolviert werden, sonst muss die PC Prüfung erneut abgelegt werden FSG §11 Abs. 6), die Lenkprüfung erst ab deinem 18. Geburtstag ablegen.
Dafür bekommst du aber sofort, nachdem du die Lenkprüfung bestanden hast, die „Lizenz zum Fahren“.
Dein Scheckkartenführerschein wird dir innerhalb von 4 Wochen zugestellt.

Bitte bring zu beiden Prüfungen unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit!

Wenn du bei der 1. PC-Prüfung alle Fragen richtig beantwortest, bekommst du eine zusätzliche Fahrstunde von uns geschenkt!

Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde oder amtl. Lichtbildausweis (Heiratsurkunde nur bei Namensänderung)

wenn schon vorhanden:
• 1 Passfoto 35 x 45 mm
• Erste Hilfe Kurs 6 Std.
• Ärztliches Gutachten von einem Arzt deiner Wahl (Info darüber im Büro)

ACHTUNG! Lt. KDV §§64b Abs.7a müssen Ausbildungsteile (Theorie und Fahrstunden) komplett wiederholt werden, wenn sie länger als 18 Monate zurück liegen und die Führerscheinausbildung nicht abgeschlossen ist. Das Arztgutachten ist ab Ausstellungsdatum auch nur 18 Monate gültig und muss dann verlängert werden.

Mehrphasenausbildung:
Nachdem du im Besitz der rosa Karte bist, musst du noch zwischen dem 2. bis 4. Monat eine Perfektionsfahrt, zwischen dem 3. bis 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining mit psychologischem Gruppengespräch und nach dem 6. bis 12. Monat schließlich die letzte Perfektionsfahrt absolvieren.

Das Fahrschulteam  wünscht dir viel Freude und Erfolg bei deiner Ausbildung!