Motorrad
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Der A1 Schein
Mindestalter 16 Jahre (Beginn frühestens mit 15 1/2 Jahren)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
6 UE theoretische (an 1 Tag) sowie 14 UE praktische Ausbildung, Computer- sowie Lenkprüfung sind vom Gesetz vorgeschrieben
Wenn man von A1 zu A2 wechseln will (in eine höhere Führerscheinklasse) gilt: entweder eine 7 stündige Schulung (laut Gesetz 3UE am Übungsplatz und 4UE im Straßenverkehr) bei uns, oder eine amtliche Lenkprüfung auf einem Motorrad der höheren Klasse. Frühest möglicher Umstieg in die A2 Führerscheinklasse ist nach 2 Jahren Führerscheinbesitz möglich.
Wenn man direkt von A1 zu A wechseln möchte (also ohne A2) muss man zumindest 4 Jahre die A1 Klasse besitzen, ein Mindestalter von 24 Jahren haben und eine amtliche Lenkprüfung auf einem A Motorrad machen. Die Varianten mit einer 7 stündigen Schulung ist hier nicht möglich.
Der A2 Schein
Mindestalter 18 Jahre (Beginn frühestens mit 17 1/2 Jahren/Ausnahme: L17 16 Jahre)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.
6 UE theoretische (an 1 Tag) sowie 14 UE praktische Ausbildung, Computer- sowie Lenkprüfung sind vom Gesetz vorgeschrieben
Wenn man von A1 zu A2, oder von A2 zu A wechseln will (in eine höhere Führerscheinklasse) gilt: Entweder eine 7 stündige Schulung (lt. Gesetz 3UE am Übungsplatz und 4UE im Strassenverkehr) bei uns, oder eine amtliche Lenkprüfung auf einem Motorrad der höheren Klasse. Frühest möglicher Umstieg in eine höhere Führerscheinklasse, ist nach 2 Jahre Führerschein-Besitz möglich.
Der A Schein (ohne Leistungseinschränkung)
Mindestalter 24 Jahre (Beginn frühestens 23 1/2 Jahre) oder wie zuvor erwähnt als stufenweiser Zugang.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge
6 UE theoretische (an 1 Tag) sowie 14 UE praktische Ausbildung, Computer- sowie Lenkprüfung sind vom Gesetz vorgeschrieben
Der A Schein 39+
Seit März 2015 sieht der Gesetzgeber ab dem vollendetem 39. Lebensjahr 6 UE theoretische (an 1 Tag) sowie 16 UE praktische Ausbildung , sowie Computer- und Lenkprüfung vor.
Aufstockung von A1 zu A2 oder A2 auf A jederzeit möglich!!!
du entscheidest dich entweder für eine 7stündige Schulung oder für eine Lenkprüfung mit einem Motorrad der höheren Klasse - bitte kontaktiere unser Büro.
Mehrphasenausbildung
Es muss zwischen dem 2. bis 12. Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung ein Fahrsicherheitstraining absolviert werden und verpflichtend eine Perfektionsfahrt (2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining) bei uns in der Fahrschule. Die Frist zur Absolvierung liegt innerhalb von 14 Monaten.
Natürlich darfst du mit dem A-Schein oder/und B-Schein auch Mopeds und Microcars lenken.
Motorräder bis max. 125 ccm Code 111 (die Ausbildung des Code 111 kann nur mehr für den A1-Schein angerechnet werden) dürfen auch mit dem B-Schein gelenkt werden wenn:
- du seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse „B“ bist
- dich nicht in einer Probezeit befindest
- und 6 Fahrstunden mit einem derartigen Motorrad bei uns absolviert hast (Achte bitte auf die verschiedenen Ausbildungsvarianten in der Preisliste!)
- Mit einer Bestätigung von uns, trägt dir die Behörde den Code 111 in den Führerschein ein. Das Positive an der Ausbildung ist, dass du weder eine Computerprüfung noch eine Lenkerprüfung benötigst!