L-17 Ausbildungsfahrt

Auto

Frühester Beginn mit 15 1/2 Jahren auch Motorradschein (A1/A2) in Kombination möglich!

Der Sinn der „L 17“ Ausbildung ist es, so viel wie möglich an Fahrpraxis (mind. 3000 km) für deine Verkehrssinnbildung zu sammeln, damit du dich im Straßenverkehr sicher, vorschriftsmäßig und umweltbewusst fortbewegen kannst.

Der Gesetzgeber hat auch hier Normen aufgestellt, wie diese Ausbildung abzulaufen hat.

Wir wollen dich darüber informieren:

  • 32 Unterrichtseinheiten Theorie
  • 12 Fahrstunden. Bei den letzten 2 Fahrstunden können deine Begleiter freiwillig mitfahren. Deine Begleiter müssen an einer theoretischen Einweisung teilnehmen, um sie für die Themenschwerpunkte der 3000 km optimal vorbereiten zu können. Nun erhältst du von uns eine Bestätigung über deine absolvierten Module und die Behörde kann dir und deinen Eltern die Bewilligung für die Ausbildungsfahrten ausstellen.
  • Während den 3000 zu fahrenden km ist ein Fahrtenprotokoll wahrheitsgetreu zu führen und vom jeweiligen Begleiter und von dir zu unterschreiben.

Nach 1000 gefahrenen km melde dich bitte bei uns, damit wir gemeinsam mit dir und deinem Begleiter eine „begleitende Schulung“, Ausbildungsfahrt mit eurem Auto und individuellem Gespräch absolvieren.

Nach mindestens 2 Wochen und den zweiten tausend von dir zurückgelegten km ersuchen wir euch wieder gemeinsam mit uns eine Ausbildungsfahrt mit individuellem Gespräch zu absolvieren.

Nach weiteren mind. 2 Wochen und den dritten tausend von dir gefahrenen km ersuchen wir dich nun zur letzten Ausbildungsfahrt zu uns zu kommen. Es erwarten dich eine Prüfungsvorbereitung und Autobahnfahrt mit individuellem Gespräch.

Die Computerprüfung darfst du dank einer Gesetzesänderung schon nach dem Theoriekurs machen (frühestens 15 1/2 + Theoriekurs, die PC Prüfung ist 18 Monate gültig, innerhalb dieses Zeitraums muss die praktische Prüfung absolviert werden, sonst muss die PC Prüfung wiederholt werden!!! FSG §11 Abs 6).

Nach bestandener Computerprüfung geht’s dann zur Lenkprüfung. Termine erhältst du im Büro.

Wenn du bei der 1. PC-Prüfung alle Fragen richtig beantwortest, schenken wir dir eine zusätzliche Fahrstunde!

 

Und das gilt für dich und deinen Begleiter:

  • Es dürfen max. 2 Personen die Ausbildungsfahrt mit dir durchführen. Wenn diese nicht erziehungsberechtigt sind, muss eine Zustimmungserklärung vom Erziehungsberechtigten der Behörde vorgewiesen werden.
  • Dein Begleiter muss seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen, und in den vorangehenden letzten 3 Jahren auch tatsächlich diese Kraftfahrzeuge gelenkt haben und in den die letzten 3 Jahren keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Gesetze begangen haben.
  • Dein Begleiter darf für die Ausbildungsfahrten KEIN Entgelt annehmen.
  • Er muss während der Ausbildungsfahrt neben dir sitzen, seinen Führerschein und den Bewilligungsbescheid mitführen und darf genauso wie du selbst, nicht mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt des Blutes aufweisen („also praktisch genau – nix!“)

Dein Begleiter hat darauf zu achten,

  • dass du die Verkehrsvorschriften genau beachtest,
  • dass er dich nicht in Verkehrsverhältnisse bringt, denen du nicht gewachsen bist,
  • dass er rechtzeitig auf deine Fahrweise Einfluss nimmt um Unfälle zu vermeiden und
  • dass dein Sicherheitsgurt bestimmungsgemäß verwendet wird.

Für dich selbst gilt:

  • max. 0,1 Promille Blutalkoholgehalt
  • Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren
  • die gesundheitliche Eignung wird vom Arzt überprüft.
  • Während der Ausbildungsfahrten ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

DU DARFST AUCH JETZT SCHON DIE AUSBILDUNG FÜR DEN A – SCHEIN ABSOLVIEREN!

Das heißt du machst bei deiner Computerprüfung gleich die A spez. Fragen mit.
Du ersparst dir also so das doppelte Lernen. Die praktische Prüfung darfst du erst ab deinem 18. Geburtstag (für die Klasse A 2) ablegen. Für die Klasse A1 kannst du bereits mit 16 Jahren die praktische Prüfung machen. (Bei den Prüfungen bitte Lichtbildausweis nicht vergessen!)

Das Ausbildungsfahrzeug/ Prüfungsfahrzeug

  • ist vorne und hinten mit den „L 17“ Taferln mit den Aufschriften „Ausbildungsfahrt“ zu kennzeichnen
  • muss ein gültiges Pickerl aufweisen ( Autobahnvignette am Prüfungstag!)
  • solltest du mit deinem eigenen Auto zur Lenkprüfung antreten, muss dieses eine Türe aufweisen, in der Sitzreihe wo der Prüfer Platz nimmt. Ein Schaltgetriebe ist von Vorteil denn sonst wird dein Führerschein auf Automatikgetriebe eingeschränkt.

Diese vorgezogene Lenkberechtigung wird außer in Österreich in folgenen Ländern anerkannt:

England, Nordirland, Dänemark, Deutschland ab 18 Jahren wird dein Führerschein auch international voll anerkannt

Das Gesetz sieht auch einen Entzug der Bewilligung vor z.B.:

  • bei mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt des Blutes
  • dein Begleiter wurde wegen eines rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr, welches gefährliche Verhältnisse herbeigeführt hat, bestraft.

 

Mehrphasenausbildung

Nach Erhalt der Lenkberechtigung musst du noch zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining mit psychologischem Gruppengespräch, sowie im Zeitraum vom 6. bis 12. Monat eine Perfektionsfahrt bei uns absolvieren. Der Gesetzgeber sieht dies vor, um die Unfallstatistik zu senken. Weiteres gilt für dich die Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr!

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