
ANMELDUNGEN ZUR PC-PRÜFUNG KÖNNEN AUSSCHLIESSLICH NUR ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR ERFOLGEN
Computerprüfungen
- 08.11.2023/um 13 Uhr
- 22.11.2023/um13 Uhr
- 06.12.2023/um 13 Uhr
- 20.12.2023/um 13 Uhr
- 17.01.2024/um 13 Uhr
- 31.01.2024/um 13 Uhr
- 14.02.2024/um 13 Uhr
- 28.02.2024/um 13 Uhr
Solltest du beim Lernen Schwierigkeiten haben, melde dich bei uns im Büro, wir helfen dir gerne weiter.
Bitte jeweils spätestens eine Woche davor mit dem Formular anmelden. Reisepass, Personalausweis od. Führerschein (für diejenigen, die schon im Besitz einer Führerscheinklasse sind) bitte nicht vergessen! Wichtig: spätestens jetzt das Foto (Achtung: ohne Foto kein Antritt möglich!) abgeben! Deine Anmeldung ist verbindlich!
Ab der 2. Absage/Nichterscheinen werden 50% verrechnet.
FSG §11 Abs. 6: “ Wurde einer der beiden Prüfungsteile (Theorie, od. praktische Prüfung) nicht bestanden, so darf dieser nicht vor Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden. Die theoretische Prüfung ist jedenfalls neuerlich abzulegen, wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 18 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde.“
>> Ausweispflicht gegenüber der Behörde <<

ANMELDUNGEN ZUR LENKPRÜFUNG KÖNNEN AUSSCHLIESSLICH NUR ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR ERFOLGEN
Lenkprüfungen
- 14.11.2023
- 28.11.2023
- 12.12.2023
- 10.01.2024
- 23.01.2024
- 06.02.2024
- 20.02.2024
Bitte jeweils spätestens eine Woche davor mit dem Formular anmelden. Deine Anmeldung ist verbindlich.
Sollte jemand mit Automatik-Getriebe antreten, (bitte bei der Anmeldung gekannt geben) wird der Code 78 im Führerschein eingetragen.
Achtung: Die Anmeldung kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, wenn der 1.Hilfe-Kurs bereits in der Fahrschule vorliegt!!! Bei L oder L17 muss das Fahrtenprokoll abgegeben worden sein und deine Begleiter müssen den L-/L17 Bescheid zur Lenkprüfung mitnehmen sowie einen amtlichen Lichtbildausweis.
Reisepass od. Personalausweis auf jeden Fall mitnehmen und alten Führerschein od. Mopedausweis bei der Lenkprüfung abgeben. Es wird euch ein Interimsführerschein ausgestellt!
>> Ausweispflicht gegenüber der Behörde <<
ACHTUNG! lt. KDV §§64b Abs.7a müssen Ausbildungsteile (Theorie und Fahrstunden) komplett wiederholt werden, wenn sie länger als 18 Monate zurück liegen und die Führerscheinausbildung nicht abgeschlossen ist.
Das Arztgutachten ist ab Ausstellungsdatum auch nur 18 Monate gültig und muss dann verlängert werden.
Anmeldeformular
Indem du das Formular abschickst, meldest du dich verbindlich an. Bitte überprüfe deine Eingaben, bevor du auf „Senden“ klickst!